Hoeflon Minikran c10e

Der Hoeflon C10e Minikran ist ein absoluter Kraftprotz: Dieser Kompaktkran hebt bis zu 4 Tonnen. Und das bei einem Eigengewicht von nicht einmal 5 Tonnen. Das Gewicht sieht man ihm im Übrigen nicht an: Er ist schlank genug, um durch jede Tür zu passen.

Der Minikran Hoeflon C10e - der starke Alleskönner!



Vollständig elektrisch

Äußerst wendig und manövrierfähig

Hubhöhe von bis zu 21 Meter

Beschreibungstitel

Kapazität 

4000 kg 


Max. Schwenkbereich 

13,7 m und 19,8 einschl. Optionen


Hubhöhe max.

16,3 m und 21,00 m einschließlich Optionen


Maße L x B x H

3,93 m x 0,8 m x 1,97 m 


Maße einschließlich Hubwinde und Fly-Jib 

4,18 m x 0,81 m x 2,15 m


Gesamtgewicht 

4400 kg und 4700 kg einschl. Optionen


Gewicht ohne Kontergewicht und Anbauteile

3.260 kg


Auslegerwinkel 

5 - 83 Grad 


Mastsystem 

Zylinder- und Kettensystem 


Oberwagen

endlos drehend


Bedienung

Ober- und Unterwagen über Funksteuerung


Antrieb

vollelektrisch, LiFePO4 Akkutechnik


Bodendruck 

0,72kg/cm2


Ausleger / Fly-Jib

 bis 15 Grad Übersteckung


Raupenketten

weiße Ausführung



Download Broschüre

  • Lasttraverse WLL 1,2-6,0 t
  • Dachziegelzange 1-reihig
  • Multiziegelzange 2-reihig
  • Schuttmulde 
  • Kippmulde
  • Palettengabel
  • Schlupfe
  • Kettengehänge

Beschreibungstitel

Befähigungsnachweis / Nutzung des Krans

Zum Führen bzw. Bedienen dieses Kranes muss der Nutzer bzw. Bediener einen gültigen Befähigungsnachweis gemäß DGUV 309-003 für mobile Krane, Anhängerkrane und Autokrane vorweisen. Dieser kann vorab per Email gesendet oder bei Abholung vorgezeigt werden.  Auf dem Mietlieferschein wird/werden der/die Maschinenführer mit gültigen Befähigungsnachweis notiert. Bei Schäden am und durch das Mietgerät, die durch einen Nutzer ohne gültigem Befähigungsnachweis verursacht werden, besteht unsererseits kein Versicherungsschutz. Die dadurch entstandenen Kosten sind vom Mieter vollumfänglich zu zahlen.

Falls kein Befähigungsnachweis vorhanden sein sollte, können Sie alternativ einen Kranführer von uns dazu mieten, der stundenweise abgerechnet wird. Ihre Vorteile sind:

- kein Personal für die Krannutzung gebunden

- Sie haben einen Profi am Kran

- Es geht keine Zeit für Einweisung verloren, es kann gleich gekrant werden

- Versicherungsschutz



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Beschreibungstitel

Reinigung nach Zeitaufwand bei grober Verschmutzung, Maschinenbruchversicherung mit Selbstbeteiligung 3.500,00 €. Das Gerät wird im einwandfreien Zustand übergeben. Für die Einweisung in die Bedienung des Gerätes muss ein Mitarbeiter Ihrer Firma vor Ort sein, der im Anschluss zum Maschinenführer ernannt wird. Kann keine Einweisung stattfinden, kann das Mietgerät nicht zur Nutzung freigegeben werden. 

Die Sicherung des Aufzuges am Gebäude bzw. am Gerüst und alle behördlichen Genehmigungen für die Stellung des Gerätes am Standort obliegt dem Mieter. Gestellungsfreigabe durch den Mieter wird erteilt.

Bei Mieten ab 1 Woche erwarten wir bei einer Mietverlängerung eine Information eine Woche vorab. Bei Zuwiederhadlung fällt eine Vertragsstrafe von 5.000,00 € an. Fremdkosten, die durch die Verlängerung entstehen, trägt der Kunde.

Rechnungskürzungen ohne vorherige Absprache werden von uns grundsätzlich nicht anerkannt.

Freimeldungen müssen schriftlich durch den Kunden erfolgen und gelten als Nachweis. Das Mietgerät muss zu dem Zeitpunkt der Freimeldung zugänglich sein. Ansonsten verlängert sich die Mietzeit dementsprechend.

Da eine ausführliche Prüfung des Krans auf der Baustelle nicht möglich ist, wird der Kran erst nach der Abholung am Servicestützpunkt einer ausführlichen Überprüfung unterzogen. Daher behalten wir uns vor bis zu 24 Stunden nach der Abholung Fehler und Schäden anzuzeigen.


MIETANFRAGE
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