Der starke Alleskönner
Der Hoeflon C10e Minikran ist ein absoluter Kraftprotz: Dieser Kompaktkran hebt bis zu 4 Tonnen. Und das bei einem Eigengewicht von nicht einmal 5 Tonnen. Das Gewicht sieht man ihm im Übrigen nicht an: Er ist schlank genug, um durch jede Tür zu passen
Vollständig elektrisch
Äußerst wendig und manövrierfähig
Hubhöhe von 21 Metern
Beschreibungstitel
Kapazität
4000 kg
Max. Schwenkbereich
13,7 m und 19,8 einschl. Optionen
Hubhöhe max.
16,3 m und 22 m einschl. Optionen
Maße L x B x H
3,93 m x 0,8 m x 1,97 m
Maße einschl. Seilwinde und Ausleger
4,15 m x 0,8 m x 2,07 m
Gesamtgewicht
4400 kg und 4700 kg einschl. Optionen
Auslegerwinkel
-5 - 83 Grad
Mastsystem
Zylinder- und Kettensystem
Schwenken
360 Grad
Fahrsystem
mit Fernsteuerung:
1. Gang: 1 km/h
2. Gang: 1,5 km/h
Motor
OX Power accu
Neigungswinkel
20 Grad
Bodendruck
0,72kg/cm2
Elektromotor
400 V
Fly-Auslegerarm
5m
Hebewinde
1000 kg, 2000 kg, 4000kg
Raupenketten
Weiße Ausführung
Stützenüberwachung
Fünf Positionen
Hydraulisch Schwenken
Unendlich
Beschreibungstitel
Befähigungsnachweis / Nutzung des Krans
Zum Führen bzw. Bedienen dieses Kranes muss der Nutzer bzw. Bediener einen gültigen Befähigungsnachweis gemäß DGUV 309-003 für mobile Krane, Anhängerkrane und Autokrane vorweisen. Dieser kann vorab per Email gesendet oder bei Abholung vorgezeigt werden. Auf dem Mietlieferschein wird/werden der/die Maschinenführer mit gültigen Befähigungsnachweis notiert. Bei Schäden am und durch das Mietgerät, die durch einen Nutzer ohne gültigem Befähigungsnachweis verursacht werden, besteht unsererseits kein Versicherungsschutz. Die dadurch entstandenen Kosten sind vom Mieter vollumfänglich zu zahlen.
Falls kein Befähigungsnachweis vorhanden sein sollte, können Sie alternativ einen Kranführer von uns dazu mieten, der stundenweise abgerechnet wird. Ihre Vorteile sind:
- kein Personal für die Krannutzung gebunden
- Sie haben einen Profi am Kran
- Es geht keine Zeit für Einweisung verloren, es kann gleich gekrant werden
- Versicherungsschutz
Beschreibungstitel
Reinigung nach Zeitaufwand bei grober Verschmutzung, Maschinenbruchversicherung mit Selbstbeteiligung 3.500,00 €. Das Gerät wird im einwandfreien Zustand übergeben. Für die Einweisung in die Bedienung des Gerätes muss ein Mitarbeiter Ihrer Firma vor Ort sein, der im Anschluss zum Maschinenführer ernannt wird. Kann keine Einweisung stattfinden, kann das Mietgerät nicht zur Nutzung freigegeben werden.
Die Sicherung des Aufzuges am Gebäude bzw. am Gerüst und alle behördlichen Genehmigungen für die Stellung des Gerätes am Standort obliegt dem Mieter. Gestellungsfreigabe durch den Mieter wird erteilt.
Bei Mieten ab 1 Woche erwarten wir bei einer Mietverlängerung eine Information eine Woche vorab. Bei Zuwiederhadlung fällt eine Vertragsstrafe von 5.000,00 € an. Fremdkosten, die durch die Verlängerung entstehen, trägt der Kunde.
Rechnungskürzungen ohne vorherige Absprache werden von uns grundsätzlich nicht anerkannt.
Freimeldungen müssen schriftlich durch den Kunden erfolgen und gelten als Nachweis. Das Mietgerät muss zu dem Zeitpunkt der Freimeldung zugänglich sein. Ansonsten verlängert sich die Mietzeit dementsprechend.
Da eine ausführliche Prüfung des Krans auf der Baustelle nicht möglich ist, wird der Kran erst nach der Abholung am Servicestützpunkt einer ausführlichen Überprüfung unterzogen. Daher behalten wir uns vor bis zu 24 Stunden nach der Abholung Fehler und Schäden anzuzeigen.
Es gelten unsere Allgemeinen Mietbedingungen
GROEGER Bauaufzüge + Hebetechnik GmbH
Industriestrasse 5 | 15370 Fredersdorf-Vogelsdorf
Alle Rechte vorbehalten | GROEGER Bauaufzüge + Hebetechnik GmbH | Webdesign: Marketing4KMU