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KLAAS RUDI21

Der RUDI 21 ist dank seines zusätzlichen Korbarms besonders flexibel und eignet sich ideal für vielfältige Arbeiten an Dach, Fassade und Baumschnitt. Vor allem bei schwer zugänglichen Einsatzorten – etwa Gebäuderückseiten, Dachschrägen oder engen Platzverhältnissen – spielt die 3,5-Tonnen-Bühne ihre Stärken aus.

Durch die einfache Handhabung und die ausgereifte Technik ist der RUDI 21 schnell einsatzbereit. Der Korbbedienstand ist intuitiv gestaltet, die feinfühligen Joysticks ermöglichen eine präzise und kontrollierte Steuerung.

Arbeitshöhe 21,0 m
Korbtraglast 250 kg
Reichweite hinten (250 kg) 16,4 m
Reichweite hinten (100 kg) 16,4 m
seitl. Reichweite (250 kg) 12,80 m
seitl. Reichweite (100 kg) 16,4 m
Gesamtgewicht1
3,5 t
Schwenkbereich endlos drehbar
Drehwinkel Arbeitskorb max. 180 °
Größe Arbeitskorb 1,40 x 0,70 m
Stützbreite (min.) 2,20 m
Stützbreite (max., vorne) 4,50 m
Stützbreite (max., hinten) 4,25 m

Befähigungsnachweis / Nutzung des Krans

Zum Führen bzw. Bedienen dieses Kranes muss der Nutzer bzw. Bediener einen gültigen Befähigungsnachweis gemäß DGUV 309-003 für mobile Krane, Anhängerkrane und Autokrane vorweisen. Dieser kann vorab per Email gesendet oder bei Abholung vorgezeigt werden. Auf dem Mietlieferschein wird/werden der/die Maschinenführer mit gültigen Befähigungsnachweis notiert. Bei Schäden am und durch das Mietgerät, die durch einen Nutzer ohne gültigem Befähigungsnachweis verursacht werden, besteht unsererseits kein Versicherungsschutz. Die dadurch entstandenen Kosten sind vom Mieter vollumfänglich zu zahlen.

Falls kein Befähigungsnachweis vorhanden sein sollte, können Sie alternativ einen Kranführer von uns dazu mieten, der stundenweise abgerechnet wird. Ihre Vorteile sind:

  • kein Personal für die Krannutzung gebunden
  • Sie haben einen Profi am Kran
  • Es geht keine Zeit für Einweisung verloren, es kann gleich gekrant werden
  • Versicherungsschutz

Reinigung nach Zeitaufwand bei grober Verschmutzung, Maschinenbruchversicherung mit Selbstbeteiligung 2.500,00 €. Das Gerät wird im einwandfreien Zustand übergeben. Für die Einweisung in die Bedienung des Gerätes muss ein Mitarbeiter Ihrer Firma vor Ort sein, der im Anschluss zum Maschinenführer ernannt wird. Kann keine Einweisung stattfinden, kann das Mietgerät nicht zur Nutzung freigegeben werden.

Die Sicherung des Aufzuges am Gebäude bzw. am Gerüst und alle behördlichen Genehmigungen für die Stellung des Gerätes am Standort obliegt dem Mieter. Gestellungsfreigabe durch den Mieter wird erteilt.

Bei Mieten ab 1 Woche erwarten wir bei einer Mietverlängerung eine Information eine Woche vorab. Bei Zuwiederhadlung fällt eine Vertragsstrafe von 5.000,00 € an. Fremdkosten, die durch die Verlängerung entstehen, trägt der Kunde.

Rechnungskürzungen ohne vorherige Absprache werden von uns grundsätzlich nicht anerkannt.

Freimeldungen müssen schriftlich durch den Kunden erfolgen und gelten als Nachweis. Das Mietgerät muss zu dem Zeitpunkt der Freimeldung zugänglich sein. Ansonsten verlängert sich die Mietzeit dementsprechend.

Da eine ausführliche Prüfung des Krans auf der Baustelle nicht möglich ist, wird der Kran erst nach der Abholung am Servicestützpunkt einer ausführlichen Überprüfung unterzogen. Daher behalten wir uns vor bis zu 24 Stunden nach der Abholung Fehler und Schäden anzuzeigen

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