Autokran Böcker AK48
Der AK 48 hebt leistungsstarker Nutzlasten bis 3 t und bietet eine Ausfahrlänge von über 48 m. Das kraftvolle Hydrauliksystem gewährleistet den zügigen Aufbau, eine Hakengeschwindigkeit von 60 m/min und ein hohes Arbeitstempo.
Das stabile Mastsystem des AK 48 ermöglicht das senkrechte Aufrichten des Masts, die 180° Stellung des Auslegers und die Turmdrehkranfunktion. Der per Farbfunksteuerung vollhydraulisch unter Last teleskopierbare Ausleger von 14 m trägt selbst in horizontaler und voll ausgefahrener Position ein Gewicht bis zu einer Tonne.
Hakenlast (stand./opt.): 3.0t / 6,0 t
Hakenhöhe: 48,00 m
Gesamtgewicht: 26 t
Ausfahrlänge: 49,00m
Stützbreite (min): 6,10 m
Stützbreite (max.): 2,35 m
Windenzugkraft: 3 t
Ausleger (3000 kg – 500kg): 15,40– 32,80 m
Trägerfahrzeg: MAN TGS
Durchfahrtshöhe: 3,99 m
Fahrzeugbreite: 2,55 m
Fahrzeuglänge: 10,89 m
- Personenkorb PK250-1
- HOEFLON Lasttraverse WLL 1.2-6.0 t / 1.25 – 2.75 m
- HOEFLON Glassauger C600
- Dachziegelzange 1-reihig
- Multiziegelzange 2-reihig
- Schuttmulde
- Kippmulde
- Palettengabel
- Palefix Lasttraverse
- Rundschlingen / Hebebänder
- Kettengehänge
- Dachziegelverteiler 400 kg für 2-reihige Ziegelzange
- Dachziegelverteile 200 kg für 1-reihige Ziegelzange
- Ziegelboy
- Dachständer aus Aluminium
Es gelten unsere Allgemeinen Mietbedingungen
Befähigungsnachweis / Nutzung des Krans
Zum Führen bzw. Bedienen dieses Kranes muss der Nutzer bzw. Bediener einen gültigen Befähigungsnachweis gemäß DGUV 309-003 für mobile Krane, Anhängerkrane und Autokrane vorweisen. Dieser kann vorab per E-Mail gesendet oder bei Abholung vorgezeigt werden. Auf dem Mietlieferschein wird/werden der/die Maschinenführer mit gültigem Befähigungsnachweis notiert. Bei Schäden am und durch das Mietgerät, die durch einen Nutzer ohne gültigen Befähigungsnachweis verursacht werden, besteht unsererseits kein Versicherungsschutz. Die dadurch entstandenen Kosten sind vom Mieter vollumfänglich zu zahlen.
Falls kein Befähigungsnachweis vorhanden sein sollte, kannst du alternativ einen Kranführer von uns dazu mieten, der stundenweise abgerechnet wird. Deine Vorteile sind:
- Kein Personal für die Krannutzung gebunden
- Du hast einen Profi am Kran
- Es geht keine Zeit für Einweisung verloren, es kann gleich gekrant werden
- Versicherungsschutz
Reinigung nach Zeitaufwand bei grober Verschmutzung, Maschinenbruchversicherung mit Selbstbeteiligung 3.500,00 €. Das Gerät wird dir im einwandfreien Zustand übergeben. Für die Einweisung in die Bedienung des Gerätes muss ein Mitarbeiter deiner Firma vor Ort sein, der im Anschluss zum Maschinenführer ernannt wird. Kann keine Einweisung stattfinden, kann das Mietgerät nicht zur Nutzung freigegeben werden.
Die Sicherung des Aufzuges am Gebäude bzw. am Gerüst und alle behördlichen Genehmigungen für die Stellung des Gerätes am Standort obliegen dir als Mieter. Die Gestellungsfreigabe wird von dir erteilt.
Bei Mieten ab 1 Woche erwarten wir bei einer Mietverlängerung eine Information eine Woche vorab. Bei Zuwiderhandlung fällt eine Vertragsstrafe von 5.000,00 € an. Fremdkosten, die durch die Verlängerung entstehen, trägst du.
Rechnungskürzungen ohne vorherige Absprache werden von uns grundsätzlich nicht anerkannt.
Freimeldungen müssen schriftlich durch dich erfolgen und gelten als Nachweis. Das Mietgerät muss zum Zeitpunkt der Freimeldung zugänglich sein. Andernfalls verlängert sich die Mietzeit entsprechend.
Da eine ausführliche Prüfung des Krans auf der Baustelle nicht möglich ist, wird der Kran erst nach der Abholung am Servicestützpunkt einer ausführlichen Überprüfung unterzogen. Daher behalten wir uns vor, bis zu 24 Stunden nach der Abholung Fehler und Schäden anzuzeigen.