KLAAS THEO 25 V
Der THEO 25 V überzeugt mit großer Reichweite, einfacher Bedienung und schneller Einsatzbereitschaft. Die 3,5-Tonnen-Bühne wird komfortabel über das Bedienpult auf- und abgebaut. Dank der wartungsarmen Seiltechnik lässt sich der Ausleger auch unter Last teleskopieren, wodurch selbst schwer zugängliche Bereiche zuverlässig erreicht werden.
Mit 25 m Arbeitshöhe und über 19 m Reichweite ist der THEO 25 V vielseitig einsetzbar – von Dach- und Fassadenarbeiten über Montagen (z. B. Glas) bis hin zu Einsätzen im Industriebau. Auch für Städte und Gemeinden ist er ideal, etwa für Baumschnitt, Gebäudereinigung und Reparaturarbeiten.
Arbeitshöhe 25,0 m
Reichweite hinten (100 kg) 19,3 m
seitl. Reichweite (100 kg) 17,0 m
Korbtraglast 250 kg
Gesamtgewicht 3,5 t
Schwenkbereich +/- 180 °
Drehwinkel Arbeitskorb +/- 90 °
Größe Arbeitskorb 1,40 x 0,70 m
Stützbreite (min.) 2,20 m
Stützbreite (max., vorne) 4,50 m
Stützbreite (max., hinten) 4,25 m
Stützbreite 1-seitige Abstützung 3,35 m
Durchfahrtshöhe 3,00 m
Befähigungsnachweis / Nutzung des Krans
Zum Führen bzw. Bedienen dieses Kranes muss der Nutzer bzw. Bediener einen gültigen Befähigungsnachweis gemäß DGUV 309-003 für mobile Krane, Anhängerkrane und Autokrane vorweisen. Dieser kann vorab per Email gesendet oder bei Abholung vorgezeigt werden. Auf dem Mietlieferschein wird/werden der/die Maschinenführer mit gültigen Befähigungsnachweis notiert. Bei Schäden am und durch das Mietgerät, die durch einen Nutzer ohne gültigem Befähigungsnachweis verursacht werden, besteht unsererseits kein Versicherungsschutz. Die dadurch entstandenen Kosten sind vom Mieter vollumfänglich zu zahlen.
Falls kein Befähigungsnachweis vorhanden sein sollte, können Sie alternativ einen Kranführer von uns dazu mieten, der stundenweise abgerechnet wird. Ihre Vorteile sind:
- kein Personal für die Krannutzung gebunden
- Sie haben einen Profi am Kran
- Es geht keine Zeit für Einweisung verloren, es kann gleich gekrant werden
- Versicherungsschutz
Reinigung nach Zeitaufwand bei grober Verschmutzung, Maschinenbruchversicherung mit Selbstbeteiligung 2.500,00 €. Das Gerät wird im einwandfreien Zustand übergeben. Für die Einweisung in die Bedienung des Gerätes muss ein Mitarbeiter Ihrer Firma vor Ort sein, der im Anschluss zum Maschinenführer ernannt wird. Kann keine Einweisung stattfinden, kann das Mietgerät nicht zur Nutzung freigegeben werden.
Die Sicherung des Aufzuges am Gebäude bzw. am Gerüst und alle behördlichen Genehmigungen für die Stellung des Gerätes am Standort obliegt dem Mieter. Gestellungsfreigabe durch den Mieter wird erteilt.
Bei Mieten ab 1 Woche erwarten wir bei einer Mietverlängerung eine Information eine Woche vorab. Bei Zuwiederhadlung fällt eine Vertragsstrafe von 5.000,00 € an. Fremdkosten, die durch die Verlängerung entstehen, trägt der Kunde.
Rechnungskürzungen ohne vorherige Absprache werden von uns grundsätzlich nicht anerkannt.
Freimeldungen müssen schriftlich durch den Kunden erfolgen und gelten als Nachweis. Das Mietgerät muss zu dem Zeitpunkt der Freimeldung zugänglich sein. Ansonsten verlängert sich die Mietzeit dementsprechend.
Da eine ausführliche Prüfung des Krans auf der Baustelle nicht möglich ist, wird der Kran erst nach der Abholung am Servicestützpunkt einer ausführlichen Überprüfung unterzogen. Daher behalten wir uns vor bis zu 24 Stunden nach der Abholung Fehler und Schäden anzuzeigen




